Altersvorsorgedepot ab 2027: Was Lehrkräfte jetzt wissen sollten
Ab 2027 ersetzt eine neue staatliche Förderung die bisherige Riester-Rente. Neu: Das Geld kann ohne Garantie am Kapitalmarkt angelegt werden. Auch Beamtinnen und Beamte können die Förderung nutzen.

Auf einen Blick
- Ab 1. Januar 2027 löst die neue Förderung die bisherige Riester-Rente ab: Neue Verträge laufen nach neuem Recht.
- Größter Unterschied: Im Altersvorsorgedepot wird dein Geld ohne Garantie am Kapitalmarkt angelegt, etwa in Fonds und ETFs. Garantieprodukte gibt es weiterhin.
- Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr und 25 % auf den Teil bis 1.800 €. Das sind höchstens 540 € im Jahr.
- Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 ist, bekommt einmalig 200 € zusätzlich. Das kann Referendarinnen und Referendaren zugutekommen.
- Kinderzulage: in Höhe deines Eigenbeitrags, höchstens 300 € pro Kind und Jahr.
- Beamtinnen und Beamte gehören weiter zu den Förderberechtigten, wenn sie gegenüber ihrer Besoldungsstelle einwilligen (§ 10a EStG).
- Das Guthaben kannst du auch für eine selbst genutzte Immobilie einsetzen, etwa für Kauf, Bau oder die Tilgung eines Darlehens (wohnwirtschaftliche Verwendung, § 92a EStG).
Worum geht es?
Die gesetzliche Rente oder die Pension reicht vielen im Alter nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Der Staat fördert deshalb private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Bisher lief das über die Riester-Rente. Ab 2027 wird diese Förderung durch ein neues System ersetzt: Wer ab dem 1. Januar 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, für den gilt das neue Recht.
Was ist der größte Unterschied zu Riester?
Bei Riester mussten Anbieter garantieren, dass zum Rentenbeginn mindestens alle eingezahlten Beiträge und Zulagen vorhanden sind. Diese Pflicht zur 100-%-Garantie hat die Rendite stark gebremst. Neu ist das Altersvorsorgedepot ohne Garantien: Dein Geld wird am Kapitalmarkt angelegt, zum Beispiel in Investmentfonds und ETFs, und kann sich dort über die Jahre vermehren. Dafür kann der Wert zwischendurch auch schwanken.
Wer Sicherheit möchte, kann weiterhin ein Garantieprodukt wählen. Die Garantie beträgt wahlweise 80 % oder 100 % der eingezahlten Beiträge und Zulagen zum Beginn der Auszahlung. Außerdem gibt es ein besonders einfaches Standarddepot, bei dem die Kosten gesetzlich begrenzt sind: Sie dürfen die Rendite um höchstens 1 % im Jahr mindern.
Kann ich das Geld für eine Immobilie nutzen?
Ja. Wie bei Riester kannst du das geförderte Guthaben für eine selbst genutzte Wohnung oder ein Haus einsetzen, etwa für Kauf oder Bau oder für die Tilgung eines Darlehens dafür. Das nennt sich wohnwirtschaftliche Verwendung oder Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 92a EStG). Für Kauf, Bau oder Tilgung müssen mindestens 3.000 € eingesetzt werden. Auch Genossenschaftsanteile sowie ein barrierereduzierender Umbau oder eine energetische Sanierung sind möglich, dafür gelten eigene Mindestbeträge.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundzulage beträgt 50 % der Beiträge bis 360 € im Jahr und 25 % der Beiträge zwischen 360,01 € und 1.800 €. Wer 1.800 € im Jahr einzahlt, bekommt also 180 € plus 360 €, zusammen 540 €. Damit es überhaupt eine Zulage gibt, musst du mindestens 120 € im Jahr selbst einzahlen.
Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, gibt es eine Kinderzulage in Höhe deines Eigenbeitrags, höchstens 300 € im Jahr. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 € zusätzlich zur Grundzulage.
Gilt das auch für Beamte?
Ja. Empfängerinnen und Empfänger von Besoldung nach einem Landesbesoldungsgesetz bleiben förderberechtigt (§ 10a Abs. 1 EStG). Auch nach neuem Recht müssen Beamtinnen und Beamte bis zum Ende des Beitragsjahres gegenüber ihrer Besoldungsstelle schriftlich oder elektronisch einwilligen, dass ihre Daten an die Zulagenstelle gemeldet werden.
Was ist mit meinem Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, du musst nichts kündigen. Du kannst sie mit der bisherigen Förderung fortführen oder freiwillig in die neue Förderung wechseln. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Vertrag, Kosten und deiner Situation ab.
Häufige Fragen
Ersetzt das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente?
Ja, für neue Verträge. Wer ab dem 1. Januar 2027 einen geförderten Vertrag abschließt, fällt unter das neue Recht. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter.
Gibt es das Altersvorsorgedepot nur ohne Garantie?
Das Altersvorsorgedepot selbst ist ohne Garantie und wird am Kapitalmarkt angelegt. Daneben bleiben geförderte Garantieprodukte möglich, mit einer Garantie von 80 % oder 100 %.
Kann ich das Guthaben für eine Immobilie verwenden?
Ja, für eine selbst genutzte Wohnung oder ein Haus, etwa für Kauf, Bau oder Tilgung (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, § 92a EStG). Es müssen mindestens 3.000 € eingesetzt werden.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Die neue Förderung gilt ab dem Beitragsjahr 2027. Ab wann die einzelnen Anbieter Altersvorsorgedepots anbieten, hängt von deren Zertifizierung ab.
Wie viel Zulage bekomme ich höchstens?
Die Grundzulage beträgt höchstens 540 € im Jahr bei 1.800 € Eigenbeitrag. Dazu kommen bis zu 300 € pro Kind und für Berechtigte unter 25 einmalig 200 €.
Können Lehrkräfte im Beamtenverhältnis die Förderung nutzen?
Ja. Besoldungsempfänger gehören nach § 10a EStG weiter zu den Förderberechtigten, sofern sie gegenüber ihrer Besoldungsstelle eingewilligt haben.
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026
- Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Altersvorsorgereformgesetz, Drs. 21/4996 vom 25.03.2026 (§§ 10a, 84, 85, 86, 92a EStG in der ab 2027 geltenden Fassung; Produktarten)
- Deutscher Bundestag, hib 236/2026 vom 25.03.2026 (Kostengrenze Standarddepot 1 %, Garantie 80 % oder 100 %)
- Deutsche Rentenversicherung, Altersvorsorgereformgesetz
- Beispiel Garantieprodukt mit 80 % Beitragsgarantie: Allianz, Altersvorsorgedepot (abgerufen 27.10.2026)
- Finanzverwaltung NRW: Riester bei Beamtinnen und Beamten (Einwilligung, bisherige Rechtslage)