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Aktuell · Krankenversicherung

PKV-Beiträge 2027: Was du bei einer Erhöhung tun kannst

Stand: · Redaktion Pultwissen · Quellen geprüft

Zum 1. Januar 2027 steigen bei vielen Privatversicherten die Beiträge. Die Briefe dazu kommen kurz vorher, bis zum neuen Beitrag bleiben dann oft nur wenige Wochen. Was du schon jetzt tun kannst.

Lehrerin schaut am Küchentisch auf ihr Tablet

Auf einen Blick

  • Damit eine Erhöhung zum 1. Januar gilt, muss dir die Mitteilung spätestens am 30. November zugehen (§ 203 Abs. 5 VVG). Bis zum neuen Beitrag bleiben dann oft nur wenige Wochen.
  • Laut PKV-Verband steigen zum 1. Januar 2027 voraussichtlich bei rund 53 % der Privatversicherten die Beiträge.
  • Im Schnitt um 13,4 %, bei Tarifen für Beihilfeberechtigte um durchschnittlich 11,4 %.
  • Du hast ein Recht auf Tarifwechsel innerhalb deines Versicherers (§ 204 VVG). Das gilt jederzeit, du musst nicht auf den Brief warten.
  • Bei einer Beitragserhöhung kannst du innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG). Für Beamte ist das nur sinnvoll, wenn der neue Schutz vorher sicher steht.

Worum geht es?

Die meisten verbeamteten Lehrkräfte sind privat krankenversichert: Die Beihilfe zahlt einen Teil der Krankheitskosten, den Rest deckt die private Krankenversicherung (PKV). Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach deinem Einkommen, sondern nach Tarif, Alter beim Eintritt und Gesundheitszustand. Von Zeit zu Zeit passen die Versicherer die Beiträge an. Zum 1. Januar 2027 ist das bei vielen der Fall.

Wann kommt der Brief?

Eine Beitragserhöhung wird zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung folgt (§ 203 Abs. 5 VVG). Für eine Erhöhung zum 1. Januar muss der Brief samt Begründung also spätestens am 30. November bei dir eingehen. Kommt er später, gilt die Erhöhung erst einen Monat später. So sieht der Ablauf aus:

Bis 30. NovemberDie Mitteilung mit dem neuen Beitrag und den Gründen geht bei dir ein.
1. JanuarDer neue Beitrag gilt, also ab dem Januar-Beitrag.
Zwei Monate nach ZugangBis dahin kannst du wegen der Erhöhung kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG). Als Beamtin oder Beamter nur mit sicherem Anschlussvertrag.

Warum du nicht bis zum Brief warten solltest: Zwischen Brief und neuem Beitrag liegen oft nur wenige Wochen, mitten in der Zeit vor Weihnachten. Einen Tarifwechsel in einen Tarif deines Versicherers mit gleichartigem Schutz kannst du aber jederzeit verlangen, nicht erst nach einer Erhöhung. Für Mehrleistungen kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung, einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen. Wer jetzt prüft, welche Tarife seines Versicherers infrage kommen und was sie leisten, kann in Ruhe entscheiden, statt unter Zeitdruck. Ob ein Wechsel sich für dich lohnt, hängt von deinem Vertrag, deinem Beihilfesatz und deiner Gesundheit ab.

Warum steigen die Beiträge?

Private Krankenversicherer dürfen Beiträge nicht beliebig erhöhen. Eine Anpassung ist erst erlaubt, wenn die erforderlichen Versicherungsleistungen eines Tarifs um mehr als 10 % von den kalkulierten abweichen (vertraglich kann ein niedrigerer Wert gelten) oder die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 % (§ 155 Abs. 3 und 4 VAG). Weil die Schwelle erst überschritten sein muss, fallen Erhöhungen oft sprunghaft aus.

Was kann ich tun?

Tarif wechseln: Du hast das Recht, innerhalb deines Versicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln. Dabei behältst du deine erworbenen Rechte und deine Alterungsrückstellung (§ 204 VVG). Für Mehrleistungen im neuen Tarif darf der Versicherer eine Gesundheitsprüfung verlangen.

Kündigen: Nach einer Beitragserhöhung kannst du innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG). Als Beamtin oder Beamter brauchst du aber lückenlos einen beihilfekonformen Schutz. Kündige deshalb nie, bevor ein neuer Vertrag zugesagt ist. Wirksam wird die Kündigung ohnehin erst, wenn du die Anschlussversicherung nachweist (§ 205 Abs. 6 VVG). Bei einem Wechsel des Versicherers gehen Alterungsrückstellungen ganz oder teilweise verloren: Mitgenommen wird höchstens der Anteil auf Basistarif-Niveau, und das nur bei Verträgen ab 2009.

Nicht vorschnell Leistungen streichen: Ein höherer Selbstbehalt oder weniger Leistungen senken den Beitrag, können aber später teurer werden.

Häufige Fragen

Wie stark steigen die PKV-Beiträge 2027?

Laut PKV-Verband voraussichtlich für rund 53 % der Privatversicherten, im Schnitt um 13,4 %. Bei Tarifen für Beihilfeberechtigte im Schnitt um 11,4 %.

Wann kommt der Brief zur Beitragserhöhung?

Eine Erhöhung wird zu Beginn des zweiten Monats nach der Mitteilung wirksam (§ 203 Abs. 5 VVG). Soll sie ab 1. Januar gelten, muss der Brief samt Begründung spätestens am 30. November bei dir eingehen.

Kann ich nach einer Beitragserhöhung den Tarif wechseln?

Ja, und auch schon vorher. Du hast jederzeit das Recht, innerhalb deines Versicherers in einen gleichartigen Tarif zu wechseln (§ 204 VVG).

Sollte ich als Beamter nach einer Erhöhung kündigen?

Nur wenn ein neuer, beihilfekonformer Vertrag bereits sicher zugesagt ist. Sonst droht eine Versorgungslücke.

Quellen