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Auf Lebenszeit

Teilzeit und Sabbatjahr: Was es Lehrkräfte bei Gehalt und Pension kostet

Stand: · Redaktion Pultwissen · Rechtslage geprüft am 27.10.2026

Viele Lehrkräfte arbeiten zeitweise in Teilzeit oder nehmen ein Sabbatjahr. Das ist gut möglich, wirkt sich aber auf Bezüge und Pension aus. Die Beihilfe bleibt dagegen voll erhalten.

Auf einen Blick

  • Die Länder regeln Teilzeit für Beamte selbst. Üblich sind Antragsteilzeit und familienbedingte Teilzeit.
  • Die Bezüge sinken im Verhältnis zur Arbeitszeit.
  • Die Beihilfe bleibt voll erhalten, der PKV-Beitrag bleibt gleich.
  • Teilzeit zählt nur anteilig zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Fünf Jahre halbe Stelle kosten nach Bundesrecht rund 4,5 Prozentpunkte beim Ruhegehaltssatz.
  • Ein Sabbatjahr ist meist Teilzeit im Blockmodell: mehrere Jahre voll arbeiten bei reduzierten Bezügen, dann ein Jahr frei.

Worum geht es?

Teilzeit bedeutet, dass du weniger Unterrichtsstunden gibst als eine volle Stelle. Viele Lehrkräfte nutzen das, etwa wenn Kinder klein sind, Angehörige gepflegt werden oder sie mehr Zeit für sich brauchen. Ein Sabbatjahr ist eine besondere Form: Du arbeitest einige Jahre bei reduziertem Gehalt voll und nimmst dann ein Jahr frei. Beides wirkt sich auf deine Bezüge und später auf deine Pension aus. Wie stark, hängt von Dauer und Umfang ab.

Welche Formen von Teilzeit gibt es?

Das Beamtenstatusgesetz schreibt nur vor, dass Teilzeit zu ermöglichen ist (§ 43 BeamtStG). Die Einzelheiten regeln die Länder. Üblich sind zwei Formen:

  • Familienbedingte Teilzeit: Für die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen. Hier gibt es in der Regel einen Anspruch, soweit keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen.
  • Antragsteilzeit: Ohne besonderen Grund. Sie wird genehmigt, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

Bei Lehrkräften wird die Teilzeit meist in Unterrichtsstunden pro Woche festgelegt und gilt oft für ein ganzes Schuljahr. Stelle den Antrag deshalb frühzeitig.

Was passiert mit Bezügen und Beihilfe?

Deine Bezüge sinken im Verhältnis zur Arbeitszeit. Bei einer halben Stelle bekommst du also die Hälfte deiner Vollzeitbezüge. Wegen der Steuerprogression fällt der Rückgang netto aber meist etwas geringer aus.

Die Beihilfe bleibt dagegen voll erhalten. Dein Beihilfesatz hängt nicht von der Arbeitszeit ab. Allerdings bleibt auch der Beitrag zu deiner privaten Krankenversicherung gleich. Er macht dann einen größeren Teil deines Nettos aus.

Was kostet Teilzeit bei der Pension?

Teilzeit zählt nur anteilig zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit (§ 6 Abs. 1 BeamtVG). Nach Bundesrecht bringt jedes Jahr in Vollzeit 1,79375 Prozentpunkte beim Ruhegehaltssatz, höchstens 71,75 % (§ 14 Abs. 1 BeamtVG). Die Länder haben eigene Gesetze, viele mit denselben Werten.

Vereinfachtes Beispiel nach Bundesrecht: Du arbeitest fünf Jahre mit halber Stelle. Diese fünf Jahre zählen wie zweieinhalb Jahre Vollzeit. Dir fehlen also zweieinhalb Jahre, das sind 2,5 × 1,79375 = rund 4,48 Prozentpunkte beim Ruhegehaltssatz. Erreichst du den Höchstsatz trotzdem, etwa durch eine lange Dienstzeit, kostet die Teilzeit dich bei der Pension nichts.

Beachte: Das alles sind Bruttowerte. Von der Pension gehen später noch Steuern und dein PKV-Beitrag ab, und die Inflation nagt über die Jahre an der Kaufkraft. Was die Teilzeit am Ende netto für dich bedeutet und wie du eine Lücke ausgleichen kannst, lässt sich im kostenfreien Gespräch mit deinen Zahlen durchrechnen.

Ein Vorteil: Für die ruhegehaltfähigen Bezüge zählen die vollen Bezüge deines letzten Amtes, auch wenn du zuletzt in Teilzeit arbeitest (§ 5 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG). Die Teilzeit wirkt sich also nur über die Dienstzeit aus.

Wie funktioniert ein Sabbatjahr?

Ein Sabbatjahr ist meist eine Teilzeit im Blockmodell. Ein typisches Beispiel: Du arbeitest vier Jahre voll und bekommst in dieser Zeit 80 % deiner Bezüge. Im fünften Jahr bist du ganz freigestellt und bekommst weiter 80 %. Über die fünf Jahre gerechnet ist das eine Teilzeit von 80 %. Andere Länder bieten andere Laufzeiten an. Für die Pension zählen die fünf Jahre wie vier Jahre Vollzeit.

Was solltest du vorher prüfen?

Rechne vorher durch, was die Teilzeit netto bedeutet, wie sich die feste PKV-Prämie auswirkt und wie groß die Lücke bei der Pension wird. Bei längeren Teilzeitphasen kann es sinnvoll sein, die Lücke mit zusätzlicher Vorsorge auszugleichen. Mehr dazu auf unserer Seite Pension und Altersvorsorge.

Häufige Fragen

Habe ich als Lehrkraft Anspruch auf Teilzeit?

Für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen gibt es in der Regel einen Anspruch, soweit keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Teilzeit ohne besonderen Grund kann genehmigt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Die Details regelt dein Land.

Wie wirkt sich Teilzeit auf die Pension aus?

Teilzeit zählt nur anteilig zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Nach Bundesrecht bringt jedes volle Jahr 1,79375 Prozentpunkte. Ein Jahr mit halber Stelle bringt also nur die Hälfte. Für die ruhegehaltfähigen Bezüge zählt in der Regel das volle Grundgehalt des letzten Amtes.

Bekomme ich in Teilzeit weniger Beihilfe?

Nein. Der Beihilfesatz hängt nicht von deiner Arbeitszeit ab. Auch der Beitrag zur privaten Krankenversicherung bleibt gleich, während deine Bezüge sinken.

Wie funktioniert ein Sabbatjahr für Lehrkräfte?

Meist als Teilzeit im Blockmodell: Du arbeitest zum Beispiel vier Jahre voll und bekommst in dieser Zeit 80 % der Bezüge. Im fünften Jahr bist du freigestellt und bekommst weiter 80 %. Welche Modelle es gibt, regelt dein Land.

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Quellen

  • § 43 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), Teilzeitbeschäftigung; Einzelheiten im Landesrecht
  • § 5 Abs. 1 Satz 2 BeamtVG (volle ruhegehaltfähige Bezüge bei Teilzeit)
  • § 6 Abs. 1 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG, Bund), ruhegehaltfähige Dienstzeit bei Teilzeit
  • § 14 Abs. 1 BeamtVG (Ruhegehaltssatz 1,79375 % je Jahr)
  • § 6 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) als Beispiel für die anteilige Besoldung bei Teilzeit; die Länder regeln das entsprechend