Beihilfe im Referendariat: So funktioniert sie
Mit dem Referendariat bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf und damit beihilfeberechtigt. Die Beihilfe übernimmt einen Teil deiner Krankheitskosten. Den Rest musst du selbst absichern.
Auf einen Blick
- Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf bist du beihilfeberechtigt, genau wie später auf Probe und auf Lebenszeit.
- Die Beihilfe zahlt einen festen Anteil der beihilfefähigen Kosten, für dich in der Regel 50 %, für Kinder meist 80 %.
- Den Rest sicherst du meist über eine private Krankenversicherung ab. Viele Versicherer haben günstige Tarife für Anwärterinnen und Anwärter.
- Rechnungen zahlst du zuerst selbst und reichst sie dann bei Beihilfestelle und Versicherung ein.
- In mehreren Ländern kannst du statt der Beihilfe zu den Kosten auch die pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung wählen.
Worum geht es?
Angestellte sind gesetzlich krankenversichert, und der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags. Als Beamtin oder Beamter bekommst du keinen Arbeitgeberanteil. Stattdessen beteiligt sich dein Land direkt an deinen Krankheitskosten. Diesen Zuschuss nennt man Beihilfe. Er gilt ab dem ersten Tag im Referendariat, denn schon als Beamtin oder Beamter auf Widerruf bist du beihilfeberechtigt.
Was zahlt die Beihilfe?
Die Beihilfe erstattet einen festen Prozentsatz deiner beihilfefähigen Aufwendungen, etwa für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhaus oder Zahnbehandlung. Diesen Prozentsatz nennt man Bemessungssatz. Für Beamtinnen und Beamte liegt er meist bei 50 %, für berücksichtigungsfähige Ehepartner meist bei 70 % und für Kinder bei 80 %. Mit zwei oder mehr Kindern steigt dein eigener Satz in vielen Ländern auf 70 %. Einige Länder rechnen anders. Was genau beihilfefähig ist und bis zu welcher Höhe, steht in der Beihilfeverordnung deines Landes.
Wie sichere ich den Rest ab?
Den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt, sicherst du in der Regel mit einem beihilfekonformen Tarif einer privaten Krankenversicherung ab. Der Tarif ist so gebaut, dass er genau die Lücke schließt, bei 50 % Beihilfe also die anderen 50 %. Viele Versicherer haben eigene Tarife für Anwärterinnen und Anwärter, die im Referendariat günstiger sind und danach in den regulären Tarif übergehen.
Alternativ kannst du freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Dann zahlst du den Beitrag grundsätzlich allein, außer dein Land zahlt eine pauschale Beihilfe. Welche Länder das tun, steht in unserem Artikel PKV oder GKV im Referendariat.
Wie läuft die Abrechnung?
Als privat Versicherte bekommst du Rechnungen in der Regel selbst und bezahlst sie zunächst. Danach reichst du die Belege bei der Beihilfestelle deines Landes und bei deiner privaten Krankenversicherung ein. Beide erstatten ihren Anteil. Die meisten Beihilfestellen und Versicherer bieten dafür eine App an, mit der du Belege fotografieren und hochladen kannst.
Für den Beihilfeantrag gelten Fristen. Wer Rechnungen zu spät einreicht, verliert den Anspruch. Manche Länder ziehen außerdem einen Eigenanteil von der Beihilfe ab, etwa eine Kostendämpfungspauschale. Die Regeln findest du bei der Beihilfestelle deines Landes.
Was gilt für die Familie?
Kinder, für die du einen Familienzuschlag oder Kindergeld bekommst, sind in der Regel berücksichtigungsfähig. Für sie zahlt die Beihilfe meist 80 %, den Rest deckt eine private Krankenversicherung für das Kind. Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sind nur berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte unter einer Grenze liegen, die dein Land festlegt.
Was ändert sich nach dem Referendariat?
Wirst du nach dem Referendariat in deinem Land auf Probe verbeamtet, bleibst du beihilfeberechtigt. Dein Anwärtertarif in der PKV geht dann in den regulären Tarif über, der Beitrag steigt. Wechselst du in ein anderes Land, gilt dort dessen Beihilferecht. Mehr dazu im Artikel Nach dem Referendariat das Land wechseln.
Häufige Fragen
Muss ich die Beihilfe beantragen?
Einen gesonderten Antrag auf Beihilfeberechtigung brauchst du in der Regel nicht. Du stellst einen Beihilfeantrag, sobald du Rechnungen hast, die du erstattet haben möchtest.
Wie viel Beihilfe bekomme ich im Referendariat?
In der Regel 50 % der beihilfefähigen Kosten. Die genauen Sätze, auch für Ehepartner und Kinder, legt dein Land fest.
Was passiert, wenn ich Rechnungen zu spät einreiche?
Für den Beihilfeantrag gelten Fristen, die dein Land festlegt. Wer sie versäumt, verliert den Anspruch für diese Rechnungen. Reiche Belege deshalb regelmäßig ein.
Ist mein Partner über mich beihilfeberechtigt?
Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn ihre Einkünfte unter einer Grenze liegen, die dein Land festlegt. Unverheiratete Partner sind nicht berücksichtigungsfähig.
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Quellen
- § 80 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) als Beispiel für die Regelung der Bemessungssätze
- Beihilfeverordnungen der Länder (Bemessungssätze, Antragsfristen, berücksichtigungsfähige Angehörige)
- § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V (Versicherungsfreiheit von Beamten)
- Pauschale Beihilfe: Übersicht mit Landesrecht im Artikel PKV oder GKV im Referendariat