Gehalt im Referendariat 2026: Anwärterbezüge in allen Bundesländern
Im Referendariat bist du Beamtin oder Beamter auf Widerruf und bekommst Anwärterbezüge. Wie hoch sie sind, hängt von deinem Bundesland und deinem Lehramt ab.
Auf einen Blick
- Der Anwärtergrundbetrag für Lehramtsanwärter liegt 2026 je nach Land und Lehramt zwischen 1.676,20 € (Saarland, Eingangsamt A 12) und 1.916,59 € (Hessen, höherer Dienst, ab 01.07.2026) brutto im Monat.
- Entscheidend ist das Eingangsamt, in das du nach dem Referendariat eintrittst: A 12, A 13 oder A 13 im höheren Dienst (z. B. Gymnasium).
- Dazu kann ein Familienzuschlag kommen, etwa für Kinder.
- Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf bist du versicherungsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Deine Krankenversicherung musst du selbst organisieren.
Worum geht es?
Nach dem Lehramtsstudium folgt das Referendariat, je nach Land auch Vorbereitungsdienst genannt. In dieser Zeit lernst du an einer Schule und an einem Seminar das Unterrichten. Du bist dabei schon Beamtin oder Beamter, allerdings nur auf Widerruf, also auf Zeit für die Ausbildung. Statt eines vollen Gehalts bekommst du Anwärterbezüge. Wie hoch sie sind, legt jedes Land selbst fest. Deshalb gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Ländern.
Wie viel verdient man im Referendariat?
Du bekommst den Anwärtergrundbetrag deines Landes. Er richtet sich nach dem Eingangsamt deiner Laufbahn, nicht nach Erfahrung oder Fächern.
Monatlich, brutto. „A 13 höherer Dienst“ heißt in den Tabellen meist „A 13 + Zulage“ und gilt in der Regel für das Lehramt an Gymnasien und beruflichen Schulen (Ausnahmen: Hamburg und Sachsen, siehe Hinweise).
| Land | A 12 | A 13 | A 13 höherer Dienst | gültig ab | Rechtsstand (Oktober 2026) |
|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 1.753,53 € | 1.786,46 € | 1.822,62 € | 01.04.2026 | vorläufig: Vorabzahlung, Gesetz noch nicht beschlossen |
| Bayern | 1.763,44 € | 1.795,21 € | 1.830,08 € | 01.10.2026 | Gesetzentwurf (Drs. 19/12912), Zahlung im Vorgriff |
| Berlin | 1.772,25 € | 1.807,47 € | 1.846,14 € | 01.04.2026 | Tabelle ohne Vorbehalt |
| Brandenburg | 1.768,84 € | 1.800,10 € | 1.834,42 € | 01.01.2026 | Tabelle ohne Vorbehalt |
| Bremen | 1.756,98 € | 1.790,97 € | 1.828,32 € | 01.04.2026 | Gesetzentwurf des Senats, noch nicht beschlossen |
| Hamburg | – | 1.827,17 € | 1.827,17 € | 01.04.2026 | Gesetzentwurf (Drs. 23/4975), Beschluss noch nicht bestätigt |
| Hessen | 1.825,54 € | 1.868,96 € | 1.916,59 € | 01.07.2026 | Gesetz (GVBl. 2026 Nr. 57) |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1.739,79 € | 1.772,80 € | 1.809,08 € | 01.04.2026 | Tabelle ohne Vorbehalt |
| Niedersachsen | 1.686,91 € | 1.722,66 € | 1.761,92 € | 01.04.2026 | Tabelle ohne Vorbehalt |
| Nordrhein-Westfalen | 1.760,37 € | 1.793,28 € | 1.829,43 € | 01.04.2026 | Gesetz (GV. NRW. 2026 Nr. 22, S. 474) |
| Rheinland-Pfalz | 1.773,55 € | 1.806,71 € | 1.843,13 € | 01.04.2026 | Tabelle ohne Vorbehalt |
| Saarland | 1.676,20 € | 1.707,82 € | 1.742,56 € | 01.04.2026 | Gesetz (Nr. 2204 vom 16.06.2026) |
| Sachsen | 1.786,79 € | 1.855,10 € | 1.855,10 € | 01.04.2026 | Tabelle ohne Vorbehalt |
| Sachsen-Anhalt | 1.712,28 € | 1.744,00 € | 1.778,85 € | 01.04.2026 | Tabelle ohne Vorbehalt |
| Schleswig-Holstein | 1.772,84 € | 1.806,53 € | 1.843,52 € | 01.04.2026 | Tabelle ohne Vorbehalt |
| Thüringen | 1.768,40 € | 1.803,92 € | 1.842,92 € | 01.04.2026 | Gesetzentwurf (Drs. 8/3723), noch nicht beschlossen |
Hinweise zur Tabelle
- Hamburg: Alle Lehrämter starten in A 13, auch das Gymnasium. Einen gesonderten Betrag für den höheren Dienst gibt es nicht.
- Sachsen: Es gibt keinen gesonderten Betrag für den höheren Dienst; es gilt einheitlich „A 13 oder R 1“.
- Nordrhein-Westfalen: Lehrkräfte der Primarstufe und Sekundarstufe I kommen zum 01.08.2026 nach A 13. Für diese Lehrämter gilt seitdem 1.793,28 € statt 1.760,37 €.
- Entwürfe (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Thüringen): Die Beträge können sich bis zur Verkündung noch ändern. In Thüringen wird bis zum Beschluss noch die Tabelle vom 01.02.2025 gezahlt. Nach der Verabschiedung wird in der Regel rückwirkend nachgezahlt.
Welche Spalte gilt für mich?
Maßgeblich ist das Eingangsamt, in das du nach bestandenem Referendariat unmittelbar eintrittst. Das legt dein Land für jedes Lehramt fest.
- Gymnasium und berufliche Schulen: in der Regel höherer Dienst, also die Spalte „A 13 höherer Dienst“.
- Grundschule und Sekundarstufe I: je nach Land A 12 oder A 13. Viele Länder stellen gerade auf A 13 um.
Zwei Beispiele:
- Baden-Württemberg: Grund- und Hauptschule A 12, Realschule A 13 (gehobener Dienst), höherer Dienst 1.822,62 €.
- Nordrhein-Westfalen: Primarstufe und Sekundarstufe I seit 01.08.2026 A 13.
Was kommt zum Grundbetrag dazu?
- Familienzuschlag: zum Beispiel für Kinder. Höhe und Voraussetzungen regelt jedes Land selbst.
- Anwärtersonderzuschlag: Einige Länder zahlen ihn in Bereichen mit Bewerbermangel. Er ist an die Bedingung geknüpft, nach dem Referendariat einige Jahre im Dienst zu bleiben. In Baden-Württemberg etwa gibt es ihn für Lehrkräfte nur im höheren Lehramt an beruflichen Schulen in Mangelfächern. Auskunft gibt deine Einstellungsbehörde oder das Landesamt für Besoldung.
Was geht vom Brutto ab?
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: Nichts. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind dort versicherungsfrei. Wirst du nach dem Referendariat nicht verbeamtet, versichert dich der Dienstherr für diese Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nach.
- Lohnsteuer: fällt nach deinen persönlichen Steuermerkmalen an.
- Krankenversicherung: zahlst du selbst. Wie viel, hängt davon ab, ob du dich privat versicherst (mit Beihilfe) oder gesetzlich bleibst. In vielen Ländern gibt es dafür die pauschale Beihilfe. → PKV oder GKV im Referendariat?
- Pflegeversicherung: läuft zusammen mit deiner Krankenversicherung.
Wie viel bei dir netto übrig bleibt, lässt sich erst mit deinen persönlichen Daten sagen.
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Häufige Fragen
Bekommt man im Referendariat ein Gehalt?
Ja. Du bekommst Anwärterbezüge. Sie bestehen aus dem Anwärtergrundbetrag deines Landes und gegebenenfalls Zuschlägen, etwa dem Familienzuschlag.
Wo verdient man im Referendariat am meisten?
Nach den Tabellen für 2026 zahlt Hessen in allen Stufen die höchsten Anwärtergrundbeträge, zum Beispiel 1.916,59 € im höheren Dienst (ab 01.07.2026).
Verdient man am Gymnasium im Referendariat mehr als an der Grundschule?
In den meisten Ländern ja. Das Lehramt an Gymnasien führt in der Regel in den höheren Dienst, Grundschullehrämter je nach Land nach A 12 oder A 13. In Hamburg und Sachsen gibt es keinen Unterschied zwischen A 13 und höherem Dienst.
Muss ich im Referendariat Rentenversicherung zahlen?
Nein. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind versicherungsfrei. Wirst du danach nicht verbeamtet, wirst du für die Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Muss ich mich selbst krankenversichern?
Ja. Du entscheidest dich zwischen privater Krankenversicherung mit Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung. In vielen Ländern zahlt das Land dafür die Hälfte des Beitrags (pauschale Beihilfe).
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Quellen
- Baden-Württemberg: Landesamt für Besoldung und Versorgung, „Anwärterbezüge“, Stand 08.07.2026
- Bayern: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2026/2027/2028, Drs. 19/12912 vom 15.07.2026, Anlage 10
- Hamburg: Bürgerschafts-Drs. 23/4975 vom 11.08.2026
- Hessen: GVBl. 2026 Nr. 57, Anlage 1
- Nordrhein-Westfalen: Gesetz vom 21.07.2026, GV. NRW. 2026 Nr. 22, S. 474; LBV NRW, „Anpassung der Lehrkräftebesoldung zum 1. August 2026“
- Saarland: Gesetz Nr. 2204 vom 16.06.2026, Amtsblatt Teil I 2026 Nr. 24
- Thüringen: Gesetzentwurf Anpassung 2026–2028, Landtag Drs. 8/3723 vom 17.06.2026, Anlage 7
- Übrige Länder: Besoldungstabellen des dbb beamtenbund und tarifunion 2026
- Versicherungsfreiheit: § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, § 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III; Nachversicherung: § 8 Abs. 2 SGB VI